Wir übernehmen Verantwortung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Geschäftspraktiken übernehmen und sicherstellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch ihre Lieferanten entstehen. Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren.

Das Gesetz sorgt dafür, dass Unternehmen verantwortungsbewusst handeln müssen. Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen nicht unter fragwürdigen Bedingungen, z.B. unter Missachtung von Umweltstandards, hergestellt werden.

Unternehmen müssen durch das LkSG gewährleisten, dass alle Schritte ihrer Lieferkette ethisch und nachhaltig sind. Damit rücken neben dem eigenen Profit auch soziale Aspekte und Umweltbelange in den Fokus.

Lieferketten-Compliance der VRM

Wir haben ein Risikomanagement etabliert, das den eigenen Geschäftsbetrieb und die eigene Lieferkette hinsichtlich etwaiger Menschen- und Umweltrechtsrisiken prüft, die Vermeidung von Risiken fördert und für die Beseitigung von Missständen sorgt. 
Zudem gibt es einen Menschenrechtsbeauftragten, der das Risikomanagement überwacht. 

Als Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements führen wir jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den unmittelbaren Zulieferern, durch. Dabei werden länder- und branchenspezifische Risiken auf Basis international anerkannter, einschlägiger Regelwerke und Empfehlungen ausgewertet. Dadurch kann ermittelt werden, ob sich aufgrund des Standortes eines Unternehmens, der Branche oder der Kombination beider Faktoren abstrakte Risiken ergeben. Darauf aufbauend erfolgen vertiefende Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern. 

Wird im Rahmen der regelmäßigen Analyse ein Risiko im eigenen Geschäftsbereich bzw. bei unseren unmittelbaren Zulieferern identifiziert, werden angemessene Maßnahmen ergriffen, für deren wirksame Umsetzung das jeweils zuständige Funktionsmanagement verantwortlich ist. 

Sollte die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht in unserem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unserer unmittelbaren Zulieferer bereits eingetreten sein, ergreifen wir angemessene Abhilfemaßnahmen, um die Verletzung zu beenden oder zu minimieren. Ferner behalten wir uns vor, ad hoc eine Risikoanalyse durchzuführen und angemessene Präventionsmaßnahmen anzuwenden, falls wir Kenntnis über eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht eines mittelbaren Zulieferers erlangen.

Das Hinweisgebersystem der VRM

Alle Mitarbeiter:innen der VRM, aber auch Dritte, wie Kund:innen, Lieferant:innen etc. können Hinweise über mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzgesetze abgeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Meldungen nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß erfolgen müssen.

Das Hinweisgebersystem dient als Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. 

Zugang zum Hinweisgebersystem finden Sie hier. 

Die Verfahrensordnung steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.

Downloads

Grundsatzerklärung über die VRM Menschenrechtsstrategie

pdf | 241,13 Kib | 08. Januar 2024

Beschwerdeverfahrensordnung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

pdf | 376,55 Kib | 08. Januar 2024

Deine Ansprechpartner

Oliver Nehrbass

Menschenrechts-
beauftragter

E-Mail

Jenny Seiderer

Beschwerde-
management

E-Mail

Ansprechpartner

Lieferanten-
management

E-Mail