Wir übernehmen Verantwortung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Geschäftspraktiken übernehmen und sicherstellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch ihre Lieferanten entstehen. Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren.
Das Gesetz sorgt dafür, dass Unternehmen verantwortungsbewusst handeln müssen. Durch die Regelung soll sichergestellt werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen nicht unter fragwürdigen Bedingungen, z.B. unter Missachtung von Umweltstandards, hergestellt werden.
Unternehmen müssen durch das LkSG gewährleisten, dass alle Schritte ihrer Lieferkette ethisch und nachhaltig sind. Damit rücken neben dem eigenen Profit auch soziale Aspekte und Umweltbelange in den Fokus.